Bad Friedrichshall ist eine Stadt im Landkreis Heilbronn im Nordosten Baden-Württembergs (Deutschland). Sie entstand 1933 durch den erzwungenen Zusammenschluss der Orte Kochendorf und Jagstfeld, zu welchem 1935 noch zwangsweise der Ort Hagenbach hinzu kam
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
19.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74177
Vorwahl
07136
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Willenbach, Willenbach
Gemeinde Bad Friedrichshall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der notwendige Bebauungsplan für ein zusätzliches Hotelgebäude hinter dem Schloss Lehen in Bad Friedrichshall wurde kürzlich vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet. Der Baubeginn ist nach mehreren Verschiebungen für den kommenden Sommer vorgesehen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.